| Ihre persönliche steuerliche Situation |
Unsere Beratungsmöglichkeiten |
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Sie haben Einkünfte aus
• nichtselbstständiger Arbeit, also z.B.
als Arbeitnehmer, Beamter
• sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden
Bezügen, Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten
(Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten)
• Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
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Wir dürfen Sie uneingeschränkt beraten.
Es gibt weder eine sachliche noch eine betragsmäßige Beschränkung.
Das heißt die Höhe Ihrer Einnahmen spielt keine Rolle.
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Sie haben Einkünfte aus
• Kapitalvermögen
• Vermietung und Verpachtung
• sonstige Einkünfte aus privaten
Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien,
ebay-Versteigerungen etc.), aus
Leistungen oder Abgeordnetenbezügen
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Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall). |
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Sie haben Einkünfte aus
• Land- und Forstwirtschaft
• Gewerbebetrieb
• selbstständiger Arbeit
oder erwirtschaften
umsatzsteuerpflichtige Umsätze |
Hier dürfen wir Sie leider nicht beraten.
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Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu
• Kindergeld
• Investitionszulage
• Lohnsteuerermäßigung
• Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen
• Wahl der optimalen Steuerklasse
• Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen,
Antragstellung für die Altersvorsorgezulage)
• Wohnungsbauprämie
• Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen
Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Bereich, die nach § 3 Nr. 26 a
EStG steuerfrei sind |
Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis erfüllt sind, zählen diese Fragen bzw. die zur Erledigung erforderlichen Leistungen zu unserem Beratungsangebot, alles ohne zusätzliche Kosten für Sie, alles im Mitgliedsbeitrag inbegriffen. |
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Wenn Sie Fragen zu den Beratungsbefugnissen haben, rufen Sie uns bitte an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. |
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Die deutschen Steuergesetze werden mit immer heißerer Nadel gestrickt. Wir behalten für Sie den kühlen Kopf und den Überblick welche Änderungen für Sie relevant und wichtig sind. |