Beratungsbefugnisse

 

Ihre persönliche steuerliche Situation Unsere Beratungsmöglichkeiten
   
Sie haben Einkünfte aus
• nichtselbstständiger Arbeit, also z.B.
  als Arbeitnehmer, Beamter
• sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden
  Bezügen, Renten aus der gesetzlichen
  Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten
  (Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten)
• Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Wir dürfen Sie uneingeschränkt beraten.
Es gibt weder eine sachliche noch eine betragsmäßige Beschränkung.
Das heißt die Höhe Ihrer Einnahmen spielt keine Rolle.
   
   
Sie haben Einkünfte aus
• Kapitalvermögen
• Vermietung und Verpachtung
• sonstige Einkünfte aus privaten
  Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien,
  ebay-Versteigerungen etc.), aus
  Leistungen oder Abgeordnetenbezügen
Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 26.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall).
   
   
Sie haben Einkünfte aus
• Land- und Forstwirtschaft
• Gewerbebetrieb
• selbstständiger Arbeit oder erwirtschaften
  umsatzsteuerpflichtige Umsätze
Hier dürfen wir Sie leider nicht beraten.
   
   
Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu
• Kindergeld
• Investitionszulage
• Lohnsteuerermäßigung
• Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen
• Wahl der optimalen Steuerklasse
• Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen,
  Antragstellung für die Altersvorsorgezulage)
• Wohnungsbauprämie
• Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen
  Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen
  oder kirchlichen Bereich, die nach § 3 Nr. 26 a
  EStG steuerfrei sind
Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis erfüllt sind, zählen diese Fragen bzw. die zur Erledigung erforderlichen Leistungen zu unserem Beratungsangebot, alles ohne zusätzliche Kosten für Sie, alles im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.
   
   
Wenn Sie Fragen zu den Beratungsbefugnissen haben, rufen Sie uns bitte an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

 Steuerberatung für Arbeitnehmer ab 40 € Jahresmitgliedsbeitrag, Steuererklärungs-Service Lohnsteuerhilfeverein Pfalz e.V.: Steuererklärung, Steuerberatung, Lohnsteuerhilfeverein, Lohnsteuerberatung, Steuererklärungs-Service, Lohnsteuerhilfe, Lohnsteuerjahresausgleich, Antragsveranlagung, Freibetrag, Arbeitnehmer, Einkommensteuer, Gesetzgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Vermietung, Verpachtung, Kindergeld, Werbungskosten ...    Die deutschen Steuergesetze werden mit immer heißerer Nadel gestrickt. Wir behalten für Sie den kühlen Kopf und den Überblick welche Änderungen für Sie relevant und wichtig sind.

 

Kostenfreies Infotelefon: 0 800 / 7 83 83 72

 

Leistungen Steuerberatung für Arbeitnehmer
Konditionen Lohnsteuerhilfe
Über uns Lohnsteuerberatung
Service Einkommensteuer

 

   Steuererklärung Lohnsteuerhilfe


SELO e.V. (Lohnsteuerhilfeverein)
Wilhelmstraße 6
D-79312 Emmendingen

Fon:   +49(0)7641/912322
Fax:   +49(0)7641/912328

www.selo24.de
info@selo24.de

Rechtsgrundlage

Eingetragener Verein (e.V.),
zugelassen durch die Oberfinanzdirektion Koblenz
am 31.10.1991
Sitz des Vereines: Emmendingen (Verwaltung)

Vorstandschaft

Stefan Kübler
Dipl.-Betriebswirt (BA)

Klaus Dörner
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater