Unsere Konditionen

 

Die Dienstleistungen erfolgen im Rahmen einer Mitgliedschaft, deren Dauer Sie selbst bestimmen. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum Mitglied werden möchten, so können Sie jederzeit zum Jahresende kündigen. Sie müssen dabei lediglich die Kündigungsfrist beachten und bis spätestens 30.09. des entsprechenden Jahres kündigen. Der Beitrag ist im Jahr der Aufnahme mit dem Beitritt zu entrichten und in den Folgejahren gemäß der Satzung jeweils zum 10.01., wobei Sie am Jahresanfang jeweils eine Beitragsrechnung erhalten.

Mit dem Beitrag sind alle Kosten abgegolten!

Beitrags-
gruppe
Bemessungsgrundlage
(Summe aller Jahreseinnahmen)
Zusammenveranlagte
Ehepartner (beide
Mitglied, Beitrag wird
getrennt ermittelt,
dann addiert)
Einzelnes Mitglied
(„Single“ bzw. einzeln veranlagt)
       
  Von EUR Bis EUR Beitrag in EUR brutto (incl. 19% MwSt.)
I 0 bis   9.999 32,00 40,00
H 10.000 bis 17.499 48,00 61,00
G 17.500 bis 24.999 64,00 77,00
F 25.000 bis 34.999 80,00 91,00
E 35.000 bis 44.999 95,00 112,00
D 45.000 bis 54.999 112,00 132,00
C 55.000 bis 64.999 122,00 157,00
B 65.000 bis 74.999 143,00 184,00
A   ab 75.000 163,00 204,00

Erfüllt das Mitglied eines der nachfolgend genannten Kriterien, so wird der Beitrag um eine Beitragsstufe erhöht. Bei Ehepaar-Mitgliedern erfolgt die Erhöhung bei dem Mitglied welches das Kriterium betrifft, sofern das Kriterium beiden Ehepaar-Mitgliedern zuzuordnen ist (z.B. gemeinsame Vermietung) so erfolgt bei beiden eine Erhöhung auf die nächst höhere Beitragsstufe.

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Einkünfte aus Kapitalvermögen über EUR 2.000
• Antrag auf die Altersvorsorgezulage gemäß § 83 EStG
• Zufluss von Kindergeld für ein Kind über 18 Jahren

 

 

 Steuerberatung für Arbeitnehmer ab 40 € Jahresmitgliedsbeitrag, Steuererklärungs-Service Lohnsteuerhilfeverein Pfalz e.V.: Steuererklärung, Steuerberatung, Lohnsteuerhilfeverein, Lohnsteuerberatung, Steuererklärungs-Service, Lohnsteuerhilfe, Lohnsteuerjahresausgleich, Antragsveranlagung, Freibetrag, Arbeitnehmer, Einkommensteuer, Gesetzgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Vermietung, Verpachtung, Kindergeld, Werbungskosten ...    Deutsche Steuerzahler schenken dem Fiskus jedes Jahr viele Millionen Euro durch Nichtabgabe einer Steuererklärung. Holen Sie sich Ihr Geld zurück das Ihnen zusteht, wir erledigen das gerne für Sie.

 

Kostenfreies Infotelefon: 0 800 / 7 83 83 72

 

Leistungen Steuerberatung für Arbeitnehmer
Konditionen Lohnsteuerhilfe
Über uns Lohnsteuerberatung
Service Einkommensteuer

 

   Steuererklärung Lohnsteuerhilfe


SELO e.V. (Lohnsteuerhilfeverein)
Wilhelmstraße 6
D-79312 Emmendingen

Fon:   +49(0)7641/912322
Fax:   +49(0)7641/912328

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info@selo24.de

Rechtsgrundlage

Eingetragener Verein (e.V.),
zugelassen durch die Oberfinanzdirektion Koblenz
am 31.10.1991
Sitz des Vereines: Emmendingen (Verwaltung)

Vorstandschaft

Stefan Kübler
Dipl.-Betriebswirt (BA)

Klaus Dörner
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater